Asylrecht für verfolgte Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete
Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ist ein anerkannter Asylgrund. Ratgeber: Was ist im Asylverfahren für LSBTIQ*-Geflüchtete zu beachten?