Di., 04 Apr. 2023
Klage gegen ungarisches Anti-LSBTIQ*- Gesetz: Wo bleibt Deutschland?LSVD fordert Bundesregierung auf, sich der Klage der EU-Kommission anzuschließenBerlin. 04. April 2023. Die Bundesregierung hat noch zwei Tage Zeit, sich mit einer Stellungnahme der Klage der Europäischen Kommission gegen die LSBTIQ*-feindliche Gesetzgebung in Ungarn anzuschließen. Im Juni 2021 verabschiedete das ungarische Parlament ein aus Russland übernommenes Gesetz gegen „LSBTIQ*-Propaganda“. Es verbietet die Darstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTIQ*) sowie die Berichterstattung über queere Themen in den Medien und an allen Orten, an denen sich Kinder aufhalten könnten, also fast überall. Bisher haben sich 11 EU-Mitgliedsstaaten der Klage gegen Ungarn angeschlossen. Die Bundesregierung schweigt bisher. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):