Fr., 28 Mai 2021
Antrag zur Ergänzung von Artikel 3 im Bundesrat abgelehntLänderkammer verweigert verfassungsrechtlichen Antidiskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen Nun liegt es an der Regierungskoalition, ein inklusives Grundrechteverständnis auch im Verfassungstext zu verankern. In der Bundestagsdebatte vom 21. Mai haben Abgeordnete von SPD und Union versprochen, sich in ihren Fraktionen für eine Ergänzung einzusetzen und auf die letzten beiden Sitzungswochen vor der Bundestagswahl verwiesen.